Altmark-Klinikum: Besucher erhalten Bescheinigung

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Die Bundesregierung hat beschlossen, dass seit Donnerstag ein Schnelltest im Testzentrum 3 Euro kostet.

Ausgenommen von dieser neuen Regelung sind Menschen mit Corona-Symptomen, Besucher von Pflegeheimen und Krankenhäusern, Menschen, die sich nicht impfen lassen können, Schwangere im ersten Trimester, Kinder bis fünf Jahre, Haushaltsangehörige von Infizierten sowie Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Um den kostenlosen Bürgertest zu erhalten, müssen Betroffene ein Attest, eine Bescheinigung oder glaubwürdige Belege vorlegen sowie ihren Pass oder Ausweis.

Wer für das Testzentrum als Besucher oder Besucherin des Altmark-Klinikums einen Nachweis benötigt, kann sich das am jeweiligen Empfang in Gardelegen oder in Salzwedel mit einer Bestätigung kostenlos bescheinigen lassen, teilte das Altmark-Klinikum am Donnerstag in seiner Pressemitteilung mit.

Negatives Testergebnis muss vorgelegt werden

Mit der bis zum 23. Juli 2022 beschlossenen Verlängerung der geltenden 17. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist das Altmark-Klinikum mit seinen Standorten in Gardelegen und Salzwedel verpflichtet, einrichtungsbezogene Hygieneschutzmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählt unter anderem, dass Besuchende und auch Patient*innen unabhängig vom Genesenen- oder Impfstatus ein negatives Testergebnis unaufgefordert beim Betreten des Altmark-Klinikums vorlegen. Außerdem sind Besuchende und ambulante Patienten verpflichtet, eine FFP-2-Maske zu tragen