Antrag auf Härtefallhilfen nur noch bis 20. Oktober möglich

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Seit Mai können Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Holz oder Kohle heizen, Härtefallhilfen beantragen. Mit diesen Hilfen sollen die Preissteigerungen auch für diese nicht leitungsgebundenen Energieträger im Krisenjahr 2022 abgefedert werden.

Die Hilfe gibt es aber nur auf Antrag bei der zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland. In Sachsen-Anhalt ist die Online-Antragstellung HIER möglich.

Aber Achtung – die Frist für die Antragstellung endet in wenigen Tagen am 20.Oktober 2023.

Für eine Kostenerstattung müssen Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorgelegt werden. Es können maximal 2.000 Euro pro Haushalt erstattet werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Einkaufspreis im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau des Jahres 2021 mehr als verdoppelt hat.

Die Referenzpreise für die jeweiligen Energieträger wurden durch Bund und Länder abgestimmt und festgelegt.

Ob es eine Erstattung gibt und wie hoch diese vermutlich ausfällt, kann mit dem Rechner der Verbraucherzentrale geprüft werden. KLICK HIER!

Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei der Antragstellung Unterstützung benötigen, können diese in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhalten. Dafür ist eine telefonische
Terminvereinbarung notwendig, um Hinweise zu benötigten Unterlagen zu erhalten.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.