Betrug beim Heizölkauf über das Internet

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Der Winter hat eingesetzt. Egal ob Energiekrise oder nicht, Heizöl muss letztlich bestellt werden, um nicht zu frieren.

Natürlich war der Verbraucher – schon mit Blick auf den gestiegenen Preis – äußerst sensibilisiert und hat sehr genau und mehrfach geprüft, bei welchem Unternehmen und zu welchen Konditionen er bestellt. Um nicht auf einen Fake-Shop reinzufallen, überprüfte er die Anbieterseite sehr genau. Impressum, Handelsregistereintrag, Siegel und sogar die Bewertungen der Kunden. Augenscheinlich alles in Ordnung, die Konditionen stimmten, der Preis nicht überzogen günstig, kurze Lieferfrist.

Im guten Glauben bestellte der Verbraucher das benötigte Heizöl und sollte dafür inklusive Gefahrgut- und Logistikaufschlag nach Abzug eines Neukundenrabattes gut 3.300 Euro zahlen. Von einer Anzahlung war auf der Seite des Anbieters zunächst nicht die Rede.

Jetzt mit Lieferbestätigung wird diese dennoch in Höhe von 50% gefordert. Die Erklärung ganz am Ende und ganz klein geschrieben: „Die Endsumme bleibt nur bei einem Geldeingang von innerhalb 3 Werktagen garantiert. Geht Ihre Zahlung später ein, wird der Preis basierend auf der Entwicklung des Heizölpreises neu berechnet. Aus Sicherheitsgründen müssen wir bei Online-Bestellungen auf eine Anzahlung von mindestens 50% des Rechnungsbetrages bestehen.“

Da die Zeit drängte, die Temperaturen im Minusbereich lagen und der Tank auf null zusteuerte, ließ sich der Verbraucher auf die geforderte Anzahlung ein. Mehr als 1.600 Euro überwies er an die Lieferfirma. Das Heizöl hat er bis heute nicht erhalten.

Mehrere Nachfragen führten letztlich zu dem Ergebnis, dass die Interseite der seriösen Lieferfirma von Betrügern gehackt worden war. Diese haben über das Vorkasse-Modell nicht nur den Verbraucher aus dem Altmarkkreis, sondern auch zahlreiche andere Verbraucher betrügerisch abgezockt.

Der Verbraucher hat das einzig Richtige gemacht und bei seiner zuständigen Polizeidienststelle Anzeige wegen des Verdachts des
Betruges gestellt. Jetzt sind die Ermittlungsbehörden gefragt, den Tätern auf die Spur zu kommen. Ob der Verbraucher jemals die geleistete Anzahlung zurück erhält, hängt letztlich vom Erfolg der Ermittlungen ab.

Grundsätzlich sollte, insbesondere dann, wenn eine Anzahlung verlangt wird, immer sehr genau hingeschaut werden. Damit tritt man finanziell in Vorleistung, ohne letztlich zu wissen, ob man die Leistung erhält. Viele Heizölhändler bieten eine Barzahlung oder eine Kartenzahlung bei Lieferung an, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit.