Förderung für Dorfgemeinschaftsläden

Förderung für Dorfgemeinschaftsläden | Ideenwettbewerb gestartet | Anträge bis 22.07.2022 möglich / Symbolbild / pixabay.com

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt hat einen Ideenwettbewerb im Förderprogramm „DorfGemeinschaftsläden“ ausgerufen.

Bis zum 22. Juli 2022 können Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen Anträge zur Förderung einreichen.

Förderfähig sind Machbarkeitsstudien sowie investive Maßnahmen für die Schaffung eines neuen oder der Erweiterung eines bestehenden Dorfgemeinschaftsladens inklusive des Grunderwerbs. Bei einer Förderquote von 65 – 90 % beträgt die maximale Zuschusshöhe 200.000 EUR.

Das Merkblatt sowie die Antragsunterlagen zum Programm: Klick Portal ELAISA Sachsen-Anhalt!

Hintergrund: Das Förderprogramm „DorfGemeinschaftsläden“ ist seit 2021 ein dauerhaftes Unterstützungsangebot mit dem Zweck, Dorfgemeinschaftsläden zu schaffen, zu ergänzen oder zu erweitern und die Grundversorgung ländlich geprägter Orte aufzuwerten.

Ein Dorfgemeinschaftsladen verbindet die Nahversorgung mit mindestens zwei weiteren Dienstleistungen und funktioniert als innerörtlicher Treffpunkt mit sozialer, kultureller oder ähnlicher Ausprägung.