Fördermittel für Tourismusausbau können beantragt werden

Symbolbild - pixabay.com

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt ruft zur Einreichung von Projektanträgen für den Förderbereich „Touristische Infrastruktur“ auf.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Für gewerbliche Maßnahmen beträgt die Förderquote bis zu 35 % bei einer Förderhöchstsumme von 50.000 EUR.

Gefördert werden insbesondere:

·  Maßnahmen zum Neu-, Um- und Ausbau von touristischen Dienstleistungseinrichtungen (Beherbergungseinrichtungen, Museen, Bootsanleger, Spielscheunen etc.),
·  Informationszentren, Natur- und Lehrpfade, Rastplätze, Hinweistafeln sowie
·  Maßnahmen zum Ausbau der Barrierefreiheit in der touristischen Infrastruktur.

Bis zum 16.09.2022 können die Anträge beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden.

Weitere Details: Merkblatt

Die Antragsunterlagen: Klick hier!

 

 

 

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