Führerscheinumtausch Jahrgänge 1959-1964

Symbolfoto / Pixabay.de

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein (Kartenführerschein) umgetauscht werden.

Als erstes sind alle Papierführerscheine dran. Wann es soweit ist zeigt die Übersicht:

Geburtsjahr: 1959-1964             Umtausch bis zum: 19.01.2023
Geburtsjahr: 1965-1970             Umtausch bis zum: 19.01.2024
Geburtsjahr: 1971 oder später  Umtausch bis zum: 19.01.2025

Für den Umtausch benötigen Antragsteller ihren Führerschein, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und einen gültigen Personalausweis.  Die Kosten für den Umtausch inklusive Direktversand an die Wohnadresse betragen aktuell 30,40 €.

Den alten Führerschein dürfen die Bürger/-innen nicht mehr benutzen, aber selbstverständlich behalten. Nach Ablauf der jeweiligen vorgenannten Fristen sind die alten Papiere ungültig. Wer dann immer noch damit unterwegs ist, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.

Termine können mit der Führerscheinbehörde online über das Buchungsportal des Altmarkkreises Salzwedel, telefonisch unter 03901 840 836/219 oder per E-Mail vereinbart werden: info-fs@altmarkkreis-salzwedel.de