Hospitalstiftung: Geld für hilfebedürftige Senioren beantragen

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Die Vereinigte Hospitalstiftung zu Gardelegen unterstützt seit vielen Jahren Senioren in der Einheitsgemeinde finanziell.  Antragsberechtigt sind Gruppen und Einrichtungen, die Angebote für Senioren vorhalten und das Leben in der Einheitsgemeinde für die Älteren aktiv mitgestalten.

Doch auch Einzelpersonen können von der Stiftung profitieren. Bedingung: die Person muss älter als 55 Jahre sein, auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde wohnen und hilfebedürftig sein. Dann kann finanzielle Unterstützung für Brillen, Haushaltshilfe, Verpflegung und weiteres beantragt werden.

„Es können schon kleine Summen sein, die manchem wirklich helfen im Alter“, sagt Mandy Schumacher, Vorsitzende des Stiftungsrates der Vereinigten Hospitalstiftung.

Anträge für Gruppen und Einzelpersonen sind formlos postalisch oder per Mail anbhospital@gardelegen.de möglich.

Bei Gruppen muss der Antragsgrund mit kurzer Begründung, dem Ansprechpartner und der Höhe des beantragten Zuschusses versehen sein.

Bei Einzelpersonen kommt der Nachweis der Bedürftigkeit, etwa der Bescheid vom Sozialamt oder vom Jobcenter, dazu. Die Mitglieder des Stiftungsrates entscheiden in gemeinsamer Sitzung über die Anträge.

Wer jemanden kennt, der finanzielle Hilfe benötigt, sich informieren oder Anträge stellen möchte, kann das jederzeit bei der Vereinigten Hospitalstiftung unter 03907 716-215.