Investitionszuschüsse für kleine Unternehmen

Ab dem 21. Juli 2022 können bei der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt wieder Zuschüsse aus dem Förderprogramm Sachsen-Anhalt INVESTIERT online beantragt werden.

Gefördert wird die Anschaffung aller aktivierungsfähigen und betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter sowie immaterieller Wirtschaftsgüter, sofern diese als Anlagevermögen dienen sollen.

Ansässige Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern profitieren von einer 30 % Förderquote, bis maximal 50.000 EUR.

Achtung: Einige zügige Antragstellung wird dringend empfohlen, da das Förderbudget vermutlich binnen Tagen ausgeschöpft sein wird. Die Vorhaben müssen spätestens zum 31. März 2023 umgesetzt sein.

Interessenten können sich ab sofort an die Hotline der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (0800 56007-57) oder die Wirtschaftsförderung des Altmarkkreises Salzwedel (03901 840-823) wenden.

Genauere Informationen und die Antragsunterlagen: Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

In aller Kürzee
Wer wird gefördert?
·        Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?
·        Anschaffung aktivierungsfähiger und betrieblich genutzter Wirtschaftsgüter
·        Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern, sofern diese als Anlagevermögen dienen sollen
 
Wie hoch ist die Förderung?
·        der Zuschuss beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 50.000 EUR je Projekt
·        Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben unter 25.000 EUR werden nicht gefördert (Bagatellgrenze)

Worauf ist bei einem Antrag zu achten?
·        Projekte müssen bis zum 31. März 2023 umgesetzt und abgeschlossen sein.
·        Vorhaben dürfen nicht vor Antragseingang begonnen werden.