Kulturförderung im Altmarkkreis: Antragstellung bis 31.01.22

Symbolbild / Foto: pixabay.com, Frederik Wandem

Von Kulturfrühstück über Jazz-Konzert, Ausgrabungslager, Theaterseminar oder Kunstfestival bis hin zum Weihnachtsoratorium – vielseitig sind die Projekte, die vom Altmarkkreis Salzwedel im Rahmen der Kulturförderung bezuschusst werden. Seit langem unterstützt der Kreis im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen ortsansässige Kulturvereine und -initiativen und fördert damit die kulturelle Vielfalt in der Region.

In diesem Jahr hat der Kreistag des Altmarkkreises Salzwedel eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten (Kulturförderrichtlinie) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2022 in Kraft

Mit der neuen Richtlinie wird sich für die Antragsteller einiges ändern.

So soll die Antragstellung zukünftig bis 31. Januar des jeweiligen Haushaltsjahres erfolgen. Später eingehende Anträge werden berücksichtigt, sofern noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Über die Anträge berät der Ausschuss für Sport und Kultur in seinen Sitzungen. Die erste Sitzung im kommenden Jahr ist für Anfang März geplant. Bei Bedarf kann für einzelne Projekte ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden.

Die mögliche Fördersumme für ein Projekt beträgt zukünftig maximal 20 % der im Haushalt insgesamt zur Verfügung stehenden Kulturfördermittel. Deshalb sollten die Anträge gerade kleinerer Akteure bis Ende Januar eingereicht werden, um von der Förderung profitieren zu können. Ein festgeschriebener Eigenanteil ist nicht mehr erforderlich. Im Haushalt des Landkreises stehen dazu jährlich ca. 14.000 EURO zur Verfügung.

Die gesamte Kulturförderrichtlinie kann auf der Seite des Altmarkkreises Salzwedel im Bereich Kultur unter Förderprogramme abgerufen werden.

Auskunft zur Antragstellung erteilt das Schul- und Kulturamt, Bereich Kultur unter kultur@altmarkkreis-salzwedel.de oder 03901 840-263.