Neues Förderprogramm für kleine und Kleinstunternehmen

Mit „Sachsen-Anhalt INVESTIERT“ ist ein neues Förderprogramm gestartet. Kleine und Kleinstunternehmen erhalten damit Unterstützung bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern.

Dazu stehen im laufenden Jahr mehr als 5,24 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) zur Verfügung. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) setzt das Förderprogramm im Auftrag des Landes um.  Die Online-Antragstellung ist seit dem 02.02.2022 über die Internetseite der IB möglich.

Das Programm richtet sich an kleine und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro. Mit dem Förderantrag ist eine Projektbeschreibung einzureichen. Gefördert werden Investitionen, beispielsweise in Maschinen, Anlagen oder Geschäftsausstattung, aber auch in Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte, Patente, EDV-Software sowie Urheberrechte.

Gewährt wird ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, dies umfasst maximal 50.000 Euro je Projekt.

Die Projekte müssen bis zum 31. März 2023 umgesetzt und abgeschlossen sein. Mit den Vorhaben darf nicht vor Antragseingang begonnen werden.