Pflegeheimkosten steigen weiter

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Eine weitere Welle der Entgelterhöhungen rollt auf die Bewohner von Pflegeheimen zu.

Die bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt eingegangenen Anfragen von Verbrauchern zeigen im Durchschnitt eine beantragte Erhöhung von 750 € des Eigenanteils. Der Gesamteigenanteil im Pflegeheim liegt mit derartigen Erhöhungen weit über 2.000 €.

Eine Verbraucherin kontaktierte die Beraterinnen der Pflegerechtsberatung mit der Frage, ob das Pflegeheim, in dem Ihre Mutter lebt, den Eigenanteil verdoppeln darf. Der bisherige Eigenanteil für die Bewohnerin lag bei 1685,27 €. Ab dem 01.08.2022 soll der Heimplatz 3292,96 € kosten.

Das Heim hat demnach bei den Pflegekassen eine Erhöhung von 1607,69 € beantragt. Das Ergebnis der Pflegesatzverhandlungen ist noch offen, zumindest gab es noch keine weiteren Informationen des Pflegeheims.

Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ist bei derartigen Erhöhungen keine Frage des Einkommens mehr, sondern eine Frage des Vermögens. Die Durchschnittsrente eines Mannes in Sachsen-Anhalt von 1293 €, Stand 2020, reicht zur Deckung dieser Zuzahlungen nach Abzug der Leistungen der Pflegekassen bei weitem nicht mehr aus.

Daher erreichen die Pflegerechtsberatung verstärkt Anfragen zu Entgelterhöhungsverlangen der einzelnen Pflegeheime und zur Frage der Finanzierbarkeit. Das Thema Sozialhilfeleistungen in der Pflege ist darauf zumeist die einzige Antwort für den Großteil der Verbraucher.

Die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt rät zur Überprüfung der erhaltenen Entgelterhöhungsschreiben der stationären Einrichtung. Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar.