Schöffen für Amts- und Landgericht gesucht

Auch für die Tätigkeit am Amtsgericht Gardelegen werden Schöffen gesucht / Foto: Hansestadt Gardelegen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden Frauen und Männer, die im Gebiet Hansestadt Gardelegen wohnen, die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Die Schöffinnen und Schöffen werden am Amtsgericht Gardelegen und am Landgericht Stendal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen schlägt die Kandidaten vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss
beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene können sich bis zum 30.03.2023 beim Bürgeramt – Wahlen/ Statistik der Hansestadt Gardelegen bewerben.

Persönlich in der Rudolf-Breitscheid-Straße 3 (Zimmer 004) oder per E-Mail: wahl@gardelegen.de

Fragen dazu beantwortet das Bürgeramt: 03907 716-145 oder -143

Detaillierte Informationen zur Schöffenwahl: Klick hier!