(Schöne) Bescherung – Obacht beim Plätzchenbacken

Draußen ist es knackig kalt, der letzte Schnee liegt noch und zu Hause macht sich so kurz vor Heiligabend eine besinnliche Weihnachtsstimmung breit. Da dürfen selbstgebackene Weihnachtsplätzchen natürlich nicht fehlen.

Dabei gehört für viele das Naschen von rohem Teig einfach zum Backen dazu. Jedoch ist Mehl ebenso wie Honig ein Rohprodukt. Daher sollten Teige vor dem Verzehr ausreichend durchgebacken werden, andernfalls bestehen gerade für empfindliche Verbrauchergruppen wie kleine Kinder gesundheitliche Risiken.

Hintergrund: in der Vergangenheit wurden immer wieder potenziell gesundheitsschädliche Bakterien, wie bspw. Shigatoxin-produzierende Escherichia coli (STEC) in Mehlen nachgewiesen. Diese können bereits in kleinen Mengen Magen-Darm-Beschwerden verursachen und auch schwere Komplikationen wie das hämolytische-urämische Syndrom (HUS) auslösen. Hierbei handelt es sich um eine Erkrankung, die mit Blut- gerinnungsstörungen, akutem Nierenversagen und Zerstörung von roten Blutkörperchen einhergeht und in Einzelfällen tödlich verlaufen kann.

Das Problem ist nicht neu: Schon im letzten Jahr sprachen sich die Sachverständigen für Lebensmittelhygiene und Lebensmittel tierischer Herkunft (ALTS) dafür aus, Getreidemehle und daraus hergestellte rohe Erzeugnisse mit einem Warnhinweis, wie z. B. „Getreidemehle, Backmischungen und Teige sind nicht zum Rohverzehr bestimmt und müssen stets gut durcherhitzt werden“ zu versehen. Die Informationen müssen klar formuliert und von Verbrauchern als Sicherheitshinweis wahrgenommen werden, andernfalls sollen die Lebensmittel als nicht sicher bewertet werden.

Wie eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zeigt, tragen jedoch längst nicht alle betreffenden Produkte – egal ob Eigen- oder Handelsmarke – einen solchen Hinweis. Auch ist fraglich, ob die vorhandenen Hinweise von Verbraucher auch tatsächlich als Warnungen verstanden werden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt besteht hier Handlungsbedarf seitens der Gesetzgebung.

Wer nach dem Plätzchenbacken keine böse Überraschung erleben möchte, sollte daher beim Umgang mit Mehlen und rohen Teigen die Regeln der guten Küchenhygiene beherzigen:

  • Teige und Mehle keinesfalls roh verzehren, Plätzchen gut durchbacken!
  • Hände vor Arbeiten in der Küche und nach Kontakt mit Mehl gründlich mit Wasser und Seife waschen und sorgfältig abtrocknen.
  • Kontakt zwischen Mehl und Lebensmitteln zum direkten Verzehr vermeiden, dabei auch Küchenutensilien wie Bretter, Teller, Schüsseln und Rührgeräte nach Kontakt wechseln bzw. reinigen.
  • Flächen und Gegenstände nach Kontakt mit Mehl gründlich mit Spülmittel und warmen Wasser reinigen und anschließend gründlich trocknen.