Seniorin um fünfstelligen Betrag betrogen

Symbolbild

Die Polizei wurde am Mittwoch mehrfach darüber informiert, dass es im gesamten Altmarkkreis vermehrt zu sogenannten Schockanrufen gekommen sei.

Während in den meisten Fällen der Betrugsversuch durchschaut wurde und dabei kein Schaden eingetreten ist, hat eine 87jährige dem Anruf geglaubt und einen fünfstelligen Betrag eingebüßt.

Sie hatte einen Anruf von einer angeblichen Polizeibeamtin bekommen, die ihr mitteilte, dass ihre Tochter einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem ein Mensch gestorben ist. Gegen Zahlung einer Kaution müsse ihre Tochter nicht in ein Gefängnis.

Da die Seniorin ihre Tochter nicht erreichen konnte, übergab sie etwa eine Stunde später an ihrer Haustür einer Frau einen fünfstelligen Geldbetrag. Erst später, als die Frau ihre Tochter dann doch erreichen konnte, flog der Betrug auf.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Folgen Sie nicht den Aufforderungen der Anrufer. Lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln oder unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Geben Sie am Telefon keine Details zu persönlichen oder finanziellen Verhältnissen preis.
  • Rufen Sie ihre tatsächlichen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.
  • Denken Sie daran: Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen werden Sie niemals telefonisch um die Aushändigung von Bargeldbeträgen oder Wertsachen bitten.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an Personen, die Sie nicht kennen.
  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung oder Ihr Haus.
  • Falls Sie einen solchen Anruf erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle, um den Vorfall zur Anzeige zu bringen.