Wohngeldbehörde in Gardelegen zieht um

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Die Wohngeldbehörde ist am Donnerstag, den 12. Januar 2023 geschlossen. Telefonisch sind die Mitarbeitenden jedoch weiter erreichbar: Tel. 03901 840 921.

An diesem Tag ziehen die Mitarbeitenden der Wohngeld-Außenstelle um. Sie wechseln vom Hauptgebäude in der Philipp-Müller-Straße 18 in den nebengelegenen Flachbau (ehemals Impfzentrum), um mehr Bürokapazitäten nutzen zu können.

Grund des Umzugs ist die Wohngeldreform, die seit 1. Januar gilt. Mit ihr haben mehr Berechtigte Anspruch auf Wohngeld. Man rechne mit einer steigenden Zahl von zu bearbeitenden Anträgen und habe sich sich darauf personell vorbereitet, teilte der Altmarkkreis Salzwedel mit.

Mit Stand vom 31.12.2022 haben 635 Haushalte vom Landkreis Wohngeld bezogen. Ab Dezember 2022 bis zum 10.1.23 seien mehr als 60 Neuanträge beim Altmarkkreis Salzwedel eingegangen.

Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümer) gewährt. Haushalte mit Kindern, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt wurden und für die Kindergeld gezahlt wird, können zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz beim Jobcenter des Altmarkkreises Salzwedel und die Übernahme des Kostenbeitrages für den Besuch einer Kindereinrichtung beim Jugendamt des Altmarkkreises Salzwedel beantragen.

Das Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.