Zum dritten Mal in diesem Jahr fand am 1. Oktober die feierliche Übergabe der Einbürgerungsurkunden durch Landrat Steve Kanitz in der Kreisverwaltung des Altmarkkreises Salzwedel statt. Für 25 Männer, Frauen und Kinder wurde damit der erfolgreiche Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gewürdigt. seit 1992 werden Einbürgerungsveranstaltungen im Altmarkkreis durchgeführt.
An der Einbürgerungsveranstaltung nahmen Neubürgerinnen und Neubürger aus der Ukraine, Kolumbien, Ghana, Belarus, Amerika, Indien, Polen, Bulgarien, Russland, Weißrussland, Serbien, Syrien, Afghanistan, Vietnam, und der Türkei teil und erhielten neben der Urkunde zur Einbürgerung und einer Blume, eine Ausgabe des Grundgesetzes.
Die Altersspanne der Eingebürgerten reichte von 11 bis 65 Jahren.
Die Einbürgerung ist die letzte Stufe einer gelungenen langjährigen Integration in die örtlichen Verhältnisse.
Alle neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erfüllen die notwendigen Voraussetzungen: ein langjähriger Aufenthalt in Deutschland, das Beherrschen der Sprache, Straffreiheit und eine solide Integration in das gesellschaftliche Leben. Dazu gehört auch eine berufliche Tätigkeit. So arbeiten sie beispielsweise als Arzt und Ärztin, Assistenzärztin, Lehrerin, Buchhalterin, Pädagogische Fachkraft, Fachverkäuferin, Übersetzer oder Mitarbeitende im Bereich Logistik und Produktion.
Voraussetzungen für eine Einbürgerung
Ein Antrag auf Einbürgerung kann bei der Ausländerbehörde des Landkreises gestellt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Aufenthalt: seit mindestens fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland
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Identität & Staatsangehörigkeit: müssen zweifelsfrei geklärt sein
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Bekenntnis: zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
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Aufenthaltsstatus: gültige, auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
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Lebensunterhalt: eigenständig gesichert, ohne Sozialhilfe oder Bürgergeld
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Straffreiheit: keine Verurteilung wegen einer Straftat
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Sprache: ausreichende Deutschkenntnisse
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Wissen: Nachweis über Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest)










