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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners: Private Eichenbesitzer können sich bis 27. März melden

16. März 2025
in Mein Gardelegen

Eichenprozessionsspinnr: Ein Absaugen der Gespinstnester ist derzeit noch nicht möglich / Foto: Hansestadt Gardelegen

Die Hansestadt Gardelegen bereitet im zehnten Jahr in Folge die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vor, denn dessen Raupenhaare stellen weiterhin eine gesundheitliche Gefahr für Menschen und Tiere dar. Die höchste akute Gefahr besteht während der Raupenfraßzeit des Schädlings im Frühjahr.

Die Gespinstnester, ob am Boden liegend oder am Baum haftend, können aufgrund der langen Haltbarkeit der Brennhaare auch nach Jahren noch allergische Reaktionen auslösen.

Der beste Eigenschutz ist, die Gegenden zu meiden, an denen Befall vorhanden ist. Da das nicht immer möglich ist, müssen besonders in den bebauten Gebieten Maßnahmen ergriffen werden, die den Eichenprozessionsspinner bekämpfen.

In der ersten Phase werden im April/Mai die kommunalen Eichen chemisch bekämpft, danach folgt die mechanische Bekämpfung bis August. Auch Privatbesitzer können sich wieder melden, wenn sie die chemische und/oder mechanische Bekämpfung ihrer Bäume wünschen, informiert Ordnungsamtsleiter Florian Kauer.

Bei der chemischen Bekämpfung wird der biologisch abbaubare Bacillus Thuringiensis eingesetzt, den die Raupen mit den Eichenblättern fressen und im Anschluss verhungern. Die Wirksamkeit liegt bei optimalen Bedingungen bei maximal 80 Prozent.

„In den letzten sechs Jahren haben wir positive Ergebnisse mit chemischen Bekämpfungsmethoden erzielt. In bestimmten Bereichen war eine mechanische Nachbehandlung nicht erforderlich, während in anderen der Befall weniger ausgeprägt war. Man kann nur jeden Baumbesitzer zur präventiven Bekämpfung animieren“, sagt Ordnungsamtsleiter Florian Kauer.

Seitens der Hansestadt Gardelegen wird eine flächendeckende Bekämpfung nicht möglich sein. Besprüht werden punktuell die befallenen kommunalen Bäume innerhalb der Ortslagen an öffentlichen Einrichtungen und stark frequentierten Stellen und Orten.

Zuständig für private Bäume ist immer der Eigentümer der Fläche, auf der sich der Baum befindet. Die Hansestadt Gardelegen bietet wieder Unterstützung an. Wer seine Eichen auf eigene Kosten behandeln lassen möchte, kann bis Donnerstag, 27. März, eine Mail an ordnungsamt@gardelegen.de mit seinen Kontaktdaten und der Anzahl der Bäume senden oder sich telefonisch unter 03907 716-185 im Ordnungsamt melden.

Wichtig: Private Baumeigentümer, die 2024 bekämpfen ließen, müssen ihre Bäume ebenfalls neu anmelden. Genaue Absprachen werden dann vor Ort getroffen.

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