Am Sonntag, 28. September 2025, sind die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Gardelegen aufgerufen, über einen Bürgerentscheid abzustimmen. Anders als bei Personenwahlen handelt es sich hierbei um eine Sachabstimmung. Deshalb spricht man nicht von Wahllokalen und Wahlvorständen, sondern von Abstimmungslokalen und Abstimmungsvorständen.
Zur Entscheidung steht die Frage:
„Sind Sie dafür, dass die Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen keine Sondergebiete für Windkraftanlagen in Waldgebieten ausweist – auch nicht für verfahrenskombinierte Anlagen, etwa zur Wasserstoffproduktion?“
Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme, die mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.
Wann ist das Ergebnis bindend?
Für die Wirksamkeit des Bürgerentscheids müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
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Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss der Fragestellung zustimmen.
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Diese Mehrheit muss zugleich mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten umfassen.
Zum Stichtag 26. Mai 2025 waren in Gardelegen 18.442 Personen stimmberechtigt. Das bedeutet: Damit der Bürgerentscheid bindend wird, müssten mindestens 3.689 Personen mit „Ja“ stimmen, und die Nein-Stimmen müssten darunterliegen.
Ablauf der Abstimmung
Rechtzeitig vor dem Termin erhalten alle Stimmberechtigten eine Informationsgrundlage (voraussichtlich Ende August), die die Argumente von Stadtrat und Bürgerinitiative darlegt. Die Auszählung der Stimmen erfolgt wie bei allgemeinen Wahlen unmittelbar nach Schließung der Abstimmungslokale. Sie ist öffentlich und wird durch die jeweiligen Abstimmungsvorstände vorgenommen.
Helferinnen und Helfer gesucht
Damit der Bürgerentscheid ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, werden noch Abstimmungshelferinnen und -helfer gesucht. Interessierte können sich bei der Stadtverwaltung melden:
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Katharina Schürz, Tel. 03907 716-145, wahl@gardelegen.de
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Sandra Elstner, Tel. 03907 716-143, wahl@gardelegen.de
Weitere Informationen zum Bürgerentscheid gibt es auf der Internetseite der Hansestadt: www.gardelegen.de.











