In den nächsten Tagen erhalten Grundstückseigentümer im Altmarkkreis Salzwedel ihre Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2025. Die Bescheide enthalten eine Vorausberechnung der Gebühren auf Basis der aktualisierten Abfallgebührensatzung vom 27. Mai 2024.
Mit der Neufassung der Satzung wurden sowohl die Grund- als auch die Entleerungsgebühren angepasst. Besonders betroffen sind die Gebühren für den 120-Liter-Bioabfallbehälter. Hier gelten ab sofort folgende Regelungen:
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Einführung einer jährlichen Anschlussgebühr in Höhe von 12,00 Euro
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In dieser Gebühr sind zwei Leerungen pro Jahr kostenfrei enthalten
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Ab der dritten Leerung wird eine Gebühr von 3,00 Euro je Leerung fällig
Die genauen Zahlungstermine sind im jeweiligen Bescheid aufgeführt. Die Begleichung der Gebühren kann per Überweisung oder bequem per SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Der Altmarkkreis empfiehlt die Nutzung des Lastschriftverfahrens, um eine fristgerechte Zahlung sicherzustellen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden des Umweltamts unter der Telefonnummer 03901 840 6800 oder per E-Mail an abfall@altmarkkreis.de zur Verfügung.