Vom 1. Oktober bis 15. November dürfen Gartenabfälle im Altmarkkreis Salzwedel unter bestimmten Bedingungen verbrannt werden. Erlaubt ist das montags bis samstags von 11 bis 17 Uhr, jedoch nicht an Feiertagen.
Verbrennen kommt nur infrage, wenn die Gartenabfälle nicht kompostiert oder anderweitig verwertet werden können. Sie dürfen ausschließlich auf dem Wohngrundstück oder im Kleingarten verbrannt werden, auf dem sie angefallen sind. Der Haufen darf höchstens 1,5 mal 1,5 Meter Grundfläche und einen Meter Höhe haben.
Zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen sind mindestens zehn Meter Abstand einzuhalten, zum Wald 30 Meter. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 ist das Verbrennen verboten. Eine geeignete volljährige Person muss das Feuer ständig beaufsichtigen und bleiben, bis auch die Glut erloschen ist.
Die Verordnung hier eingesehen werden: www.altmarkkreis-salzwedel.de/satzungen
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