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Impfangebot zum Grippeschutz

21. Oktober 2024
in Allgemein, Altmarkkreis Salzwedel
Impfangebot zum Grippeschutz

Symbolbild / pixabay.com

Mit Blick auf die Herbst-Winter-Saison ruft das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit des Altmarkkreises Salzwedel Bürgerinnen und Bürger zur Grippeschutzimpfung auf.

Vulnerable Personenkreise wie Schwangere, Senioren oder Menschen mit chronischen Grunderkrankungen sind laut RKI besonders gefährdet. Das Risiko für einen schweren Verlauf ist bei diesen Personengruppen deutlich höher und die Grippeschutzimpfung deshalb ausdrücklich empfohlen.

Interessierte können entweder einen Impftermin in der Arztpraxis ihres Vertrauens vereinbaren oder am 24.10.2024 das Impfangebot des Amtes für Verbraucherschutz und Gesundheit wahrnehmen.

Tag & Zeit: Donnerstag, 24.10.2024 | 8:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Ort: Kreisverwaltung | Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit | Haus 5 (ehemaliges IGZ), Bahnhofstraße 6 | 29410 Hansestadt Salzwedel

Von der Grippeschutzimpfung ausgenommen sind Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren.

Die Impfung erfolgt in diesem Jahr mit dem Impfstoff Influvac Tetra 2024/2025. Dieser Impfstoff entspricht der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation sowie der Empfehlung der Europäischen Union für die Impfsaison 2024/2025.

Laut Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) wird für die über 60 Jährigen die Impfung mit einem hochdosierten Influenzaimpfstoff empfohlen. Dafür steht in diesem Jahr auch der hochdosierte Impfstoff Efluelda Tetra 2024/2025 für über 60-jährige zur Verfügung.

Wer sollte sich impfen lassen?
●  alle Personen ab 60 Jahre
●  Schwangere (nach der 12. SSW)
●  Kinder, Jugendliche & Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens
●  Bewohner von Alters- und Pflegeheimen
●  Personen mit erhöhter Gefährdung, z.B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen
betreute Risikopersonen fungieren können
●  Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel & Wildvögeln

Was ist mitzubringen?
Bürgerinnen und Bürger, die sich impfen lassen möchten, sollten daran denken ihre Chipkarte und alle vorhandenen Impfunterlagen mitzubringen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einwilligungserklärung der Eltern.

Mehr zur Virusgrippe
Die Virusgrippe ist eine Erkrankung, die sich durch Übertragung von Viren durch Tröpfchen oder direktem Kontakt sehr schnell verbreiten kann. Die größte Ansteckungsgefahr besteht in der kalten Jahreszeit zwischen Oktober und März. Sie wird durch verschiedene Virusstämme verursacht, die sich jedes Jahr ändern können. Darum sollte jedes Jahr geimpft werden. Der Grippeimpfstoff kann keine Grippeerkrankung hervorrufen, da er keine vermehrungsfähigen Erreger enthält. Da das Virus sich leicht ändern kann, werden die Impfstoffe jedes Jahr entsprechend angepasst, um einen bestmöglichen Schutz zu erreichen.

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