Investitionsbetrug: Angeblich mit Aktien gehandelt – Fünfstellige Summe weg

Symbolbild

Bereits im Jahr 2024 wurde eine 67-Jährige auf eine Internetseite aufmerksam, die mit Gewinnen am Aktienmarkt warb. Daraufhin kam es regelmäßig zum telefonischen Kontakt mit einem bislang unbekannten Tatverdächtigen und ersten Überweisungen der 67-Jährigen.

Der Tatverdächtige informierte die Dame per Telefon wiederholt über angebliche Gewinne ihrer Investitionen. Nachdem die 67-Jährige seit 2024 mehrere Überweisungen tätigte, die sich insgesamt auf einen fünfstelligen Betrag summieren, ist der Kontakt zum Tatverdächtigen abgebrochen und die Internetseite nicht mehr existent. Am Freitag erstatte die Frau eine Anzeige bei der Polizei. Die weiteren Ermittlungen wurden eingeleitet.

Die Polizei rät

Investitionsangebote per Telefon sollten besonders kritisch hinterfragt und Finanzgeschäfte nur bei geprüften und seriösen Anbietern mit entsprechenden Nachweisen getätigt werden.

Garantien von großen Gewinnen in kurzen Zeiträumen, sowie Aufforderungen zu weiteren Überweisungen sind oftmals ein Anzeichen für einen unseriösen Anbieter oder einen Betrug. BürgerInnen sollten sich über die Plattformen informieren, bevor sie sich anmelden oder Geld überweisen, beispielsweise über dieUnternehmensdatenbank der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

Wer befürchtet, Opfer einer Straftat geworden zu sein, sollte sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.