Wer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, wie zum Beispiel Pflegegeld erhalten möchte, muss pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung sein.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt immer im Wege einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes, bei privat pflegeversicherten Personen durch Medicproof.
Wer bereits vor Antragstellung einschätzen will, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob es sich lohnt, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen, dem hilft der neue
Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen – kostenlos, werbefrei und mit vielen praktischen Erläuterungen: Online Pflegegrad-Rechner
Der Pflegegradrechner ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Erstbegutachtung muss immer persönlich erfolgen, Folgebegutachtungen sind auch telefonisch möglich.









