Wegen anhaltender Trockenheit: Wasserentnahmen im Altmarkkreis stark eingeschränkt

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Weil es schon lange zu wenig Regen gibt, führen die Flüsse, Bäche und Seen sehr wenig Wasser. Deshalb erlässt der Landkreis erlässt ab 23. Juni eine Allgemeinverfügung zur Beschränkungen von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern und aus dem Grundwasser bis zum 30.09.2025 oder bis auf Widerruf

Zwischen 10.00 und 19.00 Uhr darf kein Wasser aus Brunnen entnommen werden, um öffentliche und private Grünflächen sowie von Sportanlagen wie Rasen-, Tennis- und Reitplätzen zu bewässern. Das Verbot gilt auch für private Gartenbrunnen. Auch wer für oben genannte Bewässerungen eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis hat, darf in dieser Zeit kein Wasser zur Bewässerung entnehmen.

Grund ist die anhaltende, angespannte hydrometrologische Lage, teilte der Altmarkkreis Salzwedel mit. Die Oberflächengewässer führen sehr niedrige Wasserstände. Nach den milden und niederschlagsarmen Jahren 2018 bis 2022 haben sich die Grundwasser- und Oberflächenwasserstände noch nicht erholt. Nach den niederschlagsreichen Jahren 2023 und 2024 ist aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Frühjahr 2025 bisher keine signifikante Besserung der Situation eingetreten. Die aktuell „hohen“ Grundwasserstände sind durch das Winterhochwasser 2023/2024 begründet. Nach den derzeitigen Gegebenheiten ist anzunehmen, dass die Wasserstände weiterhin sinken werden, sodass eine Änderung der Situation nicht absehbar ist. Demzufolge sind Wasserentnahmen durch technische Hilfsmittel, z. B. Pumpvorrichtungen, zu Bewässerungszwecken usw. nicht mehr zulässig. Dahingehend wird der Eigentümer- und Anliegergebrauch entsprechend eingeschränkt.