Was wird geräumt und was nicht?
Geräumt werden lediglich verkehrsbedeutende Straßen. Dazu zählen auch Bereiche, die als besonders gefährlich gelten, zum Beispiel Kurvenbereiche mit erhöhtem Risiko.
Damit stellt die Stadt sicher, dass wichtige Verkehrswege möglichst sicher passierbar bleiben.
Verantwortung bleibt auch bei den Verkehrsteilnehmenden
Die Hansestadt weist außerdem darauf hin, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer der Straße witterungsbedingt anpassen müssen. Heißt: Fahrweise und Verhalten müssen den aktuellen Bedingungen entsprechen.
Entgegen einer verbreiteten Annahme besteht keine allgemeine Räumpflicht für alle Straßen.
Kriterien für den Winterdienst
Welche kommunalen Straßen durch die Hansestadt Gardelegen geräumt werden, wurde im Rahmen der Organisationsverpflichtung für den Winterdienst festgelegt.
Im regulären Winterdienst werden nur Straßen berücksichtigt, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Straßen, die mit dem öffentlichen Personennahverkehr befahren werden, insbesondere Schülertransport
- Straßen zu Kitas und Schulen
- Straßen zur Feuerwehr
- Straßen zum Bahnhof
- Straßen zu weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- verkehrswichtige Zufahrten zu Gerichten, Krankenhäusern, Banken, Poststellen und anderen sozialen Einrichtungen, wie z.B. Alten- und Behindertenhilfe
Sollte eine Straße, die die Kriterien erfüllt, durch die beauftragten Dienstleister nicht geräumt sein, werden die Bürger gebeten, dies über das Portal „Sag’s uns einfach“ über die städtische Homepage zu melden: KLICK HIER!










