50 % Zuschuss für Stromspeicheranlagen in Unternehmen bis 21. März beantragen

Symbolbild / pixabay.com

Noch bis zum 21. März 2025 können bei der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt Zuschüsse aus dem Förderprogramm Sachsen-Anhalt Stromspeicher online beantragt werden.

Gefördert werden investive Maßnahmen in stationäre, elektrochemische Energiespeicher (Stromspeicher) mit einer Speicherkapazität von mehr als 30 Kilowattstunden für erneuerbar erzeugten Strom inklusive dem dafür erforderlichen Batteriemanagementsystem sowie dem Speicher-Wechselrichter.

Interessenten können sich ab sofort an die Hotline der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (0800 56007-57) oder die Wirtschaftsförderung des Altmarkkreises Salzwedel (03901 840-1894 / -1895) wenden. Genauere Informationen:  Antragsunterlagen

Wer wird gefördert?
·        Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen.
·        Die Auswahl der förderwürdigen Projekte erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien:
o        der Beitrag des Vorhabens zur Minderung der Treibhausgasemissionen,
o        die Fördereffizienz,
o        die Unternehmensklasse und Unternehmensgröße und
o        die erneuerbaren Energien, Nachhaltigkeit, Umweltschutz

Was wird gefördert?
·        Investitionen in das Anlagevermögen sowie Planungsleistungen (max. 20 % der Gesamtausgaben)
·        Die Gesamtausgaben je Vorhaben müssen zwischen mindestens 25.000 EUR und höchstens 200.000 EUR liegen.

Wie hoch ist die Förderquote?
·        kleine Unternehmen: 50 %
·        mittlere Unternehmen: 40 %
·        große Unternehmen: 30 %

Worauf ist bei einem Antrag zu achten?
·        Der Stromspeicher muss mit einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie verbunden werden. Diese Anlage kann bereits bestehen oder im Zuge des Vorhabens neu errichtet werden. Der Stromspeicher muss mindestens 75 % seiner jährlichen Energie aus der direkt angeschlossenen Anlage beziehen.
·        Projekte müssen 12 Monate nach Bewilligung abgeschlossen sein.
·        Vorhaben dürfen nicht vor Antragseingang begonnen werden.

Kontakt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt

www.ib-sachsen-anhalt.de, Hotline: 0800 56 007 57