Ab 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Hintergrund ist eine bundesweite Gesetzesänderung, teilte Bürgerservice der Hansestadt Gardelegen mit.

Konkret heißt das: Wer die jährlich erforderliche Verlängerung für den nächsten Sommerurlaub noch in Anspruch nehmen möchte, muss bis Jahresende beim Bürgerservice gewesen sein.

Ab 1. Januar ist es grundsätzlich nur noch möglich, Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 25 Jahren mit einer Gültigkeit von sechs Jahren zu beantragen, die durch die Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden.

Dabei ist bei Personalausweisen (22,80 Euro) mit zwei bis drei Wochen Lieferzeit zu rechnen, bei den Reisepässen (37,50 Euro) mit drei bis fünf Wochen und im Sommer bis zu acht Wochen.

„Wir raten daher allen Familien, die nächstes Jahr mit ihren Kindern ins Ausland wollen, bereits jetzt die Dokumente zu prüfen und so womöglich noch eine für ein Jahr gültige Verlängerung in Anspruch zu nehmen.

Ab Januar ist das definitiv nicht mehr möglich, dann muss ein neuer Reisepass oder ein Personalausweis fürs Kind beantragt werden“, betont Bürgeramtsleiterin Isolde Niebuhr.

Gerade mit Blick auf die Urlaubssaison 2024 müssen Eltern bei der Neubeantragung von Reisepässen für ihre Kinder künftig die langen Lieferzeiten beachten. Denn bisher konnte ein Kinderreisepass direkt vor Ort im Bürgerservice der Hansestadt Gardelegen ausgestellt werden. Diese Möglichkeit besteht nicht mehr.

Es gibt dann nur noch die sehr teure Variante des Express-Reisepasses, der jedoch auch eine Lieferzeit von bis zu einer Woche hat.

Grundsätzlich muss bei allen Beantragungen das Einverständnis beider Elternteile bzw. bei alleinigem Sorgerecht der Nachweis in Form der Negativbescheinigung vom Jugendamt vorliegen.