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Abmahnung für kostenpflichtigen „Service“ zum Rundfunkbeitrag

14. Juni 2024
in Allgemein, Service
Abmahnung für kostenpflichtigen „Service“ zum Rundfunkbeitrag

Die Verbraucherzentrale SachsenAnhalt hat das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH aus Horhausen abgemahnt. Hintergrund dafür sind zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern gemeldet wurden / Bild: Symbolbild / Pixabay.com

Die Verbraucherzentrale SachsenAnhalt hat heute das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH aus Horhausen abgemahnt. Hintergrund dafür sind zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern, die auf das Portal www.servicerundfunkbeitrag.de – im sprichwörtlichen Sinn – reingefallen sind.

Ein Verbraucher will sich beim Rundfunkbeitrag abmelden, da er zu seiner Freundin in die gemeinsame Wohnung zieht, ein weiterer Verbraucher wollte lediglich Änderungen seiner Adresse mitteilen. Bei Aufruf über die Suchfunktion im Internet erscheint regelmäßig als erste Suchadresse www.service-rundfunkbeitrag.de, ein Service des Unternehmens SSSSoftware Special Service GmbH aus Horhausen.

Nichtsahnend, dass es sich hierbei nicht um die offizielle Seite vom Rundfunkbeitrag des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln handelt, geben Verbraucher ihre Adressdaten, ihre E-Mai-Adresse sowie ihre Beitragsnummer des Rundfunkbeitrags ein, um entsprechende Änderungen vorzunehmen.

Wie die Beschwerdeführer berichten, wird es ihnen erst spät bewusst, dass dieser Service insgesamt 29,99 € kostet. Die Nutzung dieses kostenpflichtigen Services bietet keinerlei Vorteil, gegenüber der kostenlosen Möglichkeit, die Online-Formulare direkt auf der Internetseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices zu nutzen.

Den Vertrag für ein Formular – welches an den Beitragsservice lediglich gesendet wird – rückgängig zu machen oder zu widerrufen, scheint auf den ersten Blick nicht möglich. Der Verbraucher bestätigt bei Abschluss dieses Vertrages gleichzeitig, dass er mit der Bestellung auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht verzichtet und mit der Ausführung der Dienstleistung sofort begonnen werden soll.

Nach Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sind die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationspflichten durch die Firma SSS-Software Spezial Service GmbH nicht eingehalten, was zu einer Abmahnung führte.

Wegen Rechtsverstößen dieser Art können Verbraucher Zahlungsaufforderungen zurückweisen. Außerdem können die Verträge infolge der fehlerhaften Informationen zum Widerrufsrecht noch widerrufen werden, auch wenn auf das Widerrufsrecht verzichtet wurde. Beides sollte nachweisbar, am besten per Einwurf-Einschreiben erklärt werden.

Beratungen dazu und einen Musterbrief erhalten die Verbraucher von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Beratungen bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in den Beratungsstellen, online und über das Rückruftelefon an.

Der Musterbrief steht auch zum freien Download auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bereit: www.verbraucherzentralesachsen-anhalt.de

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