Der Altmarkkreis Salzwedel hat dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) die wasserrechtliche Genehmigung für die geplante Restaurierung des Arendsees versagt. Das teilte der Landkreis am Montag mit. Begründet wird die Entscheidung mit unkalkulierbaren Risiken für das Ökosystem und Zweifeln an der langfristigen Wirksamkeit der Maßnahme.
Der LHW hatte beantragt, insgesamt 5.120 Tonnen Polyaluminiumchlorid (PAC) in zwei Schritten in den Arendsee einzubringen. Dadurch sollte Phosphor im Wasser gebunden, der Nährstoffgehalt gesenkt und der weiteren Eutrophierung des Sees entgegengewirkt werden.
Der Genehmigungsantrag stammt bereits aus dem Jahr 2015, vollständig lagen die Antragsunterlagen jedoch erst 2022 vor. Nach Stellungnahmen verschiedener Fachbehörden und einer mehrjährigen fachlichen sowie rechtlichen Prüfung kam die Untere Wasserbehörde des Altmarkkreises nun zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt sind. Auch die Stellungnahme des LHW im Anhörungsverfahren Ende Mai 2026 habe nach Angaben des Landkreises keine neuen Erkenntnisse erbracht, die eine Genehmigung hätten rechtfertigen können.
Als Hauptgründe nennt der Landkreis die nicht ausreichend abschätzbaren Folgen für das Ökosystem. Die bei der Phosphorfällung entstehenden Stoffe würden dauerhaft im See verbleiben. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass gebundener Phosphor später wieder freigesetzt wird. Nach Ansicht der Behörde würde die Maßnahme lediglich die Folgen bekämpfen, während die eigentlichen Ursachen der Phosphorbelastung im Einzugsgebiet bestehen bleiben.
Hinzu kommt, dass der Arendsee Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist. Der erforderliche Nachweis, dass geschützte Lebensräume und Arten nicht erheblich beeinträchtigt werden, sei vom Antragsteller nicht erbracht worden.
Darüber hinaus verweist der Landkreis darauf, dass weiterhin erhebliche Phosphormengen über das Grundwasser in den Arendsee gelangen. Ohne eine nachhaltige Verringerung dieser externen Nährstoffeinträge wäre der Erfolg der Phosphorfällung nach Einschätzung der Behörde nur von begrenzter Dauer.
Ein weiterer Aspekt: Nach Angaben des Landkreises sind vergleichbare Behandlungen eines bis zu 52 Meter tiefen Einbruchsees dieser Größenordnung mit den beantragten Mengen an Polyaluminiumchlorid weltweit bislang nicht bekannt. Deshalb ließen sich langfristige Auswirkungen auf das gesamte Ökosystem sowie mögliche chemische Nebenwirkungen, insbesondere im Zusammenhang mit Aluminiumverbindungen, nicht ausreichend bewerten. Entsprechende Referenzprojekte habe der LHW nicht benennen können.
Eine grundsätzliche Absage an künftige Restaurierungsmaßnahmen ist die Entscheidung jedoch nicht. Sollten die Ursachen der Phosphorbelastung nachhaltig reduziert werden und neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder geeignete Verfahren vorliegen, könne ein entsprechender Antrag erneut geprüft werden.
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