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Förderung lokaler Projekte mit max. 5000 Euro möglich

12. Juli 2024
in Mein Gardelegen
Förderung lokaler Projekte mit max. 5000 Euro möglich

Symbolbild / Foto: Hansestadt Gardelegen

Die Hansestadt Gardelegen hat mit dem Verfügungsfonds eine Möglichkeit geschaffen, um für das Fördergebiet Altstadt und Bahnhofsvorstadt Gardelegen auf vielfältige Weise zu
beleben und zu stärken. Dieser Fonds, der im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ ins Leben gerufen wurde, fördert gemeinwohlorientierte Projekte und
Maßnahmen, die zur Aufwertung und Entwicklung des Fördergebiets beitragen.

Der Verfügungsfonds unterstützt Projekte von Gewerbetreibenden, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Initiativen, Vereinen und privaten Akteuren. Er ermöglicht es den Antragstellenden, aus öffentlichen und privaten Mitteln Projekte anzustoßen und umzusetzen, die die Altstadt und Bahnhofsvorstadt von Gardelegen attraktiver und
lebendiger machen und damit den Wirtschafts- und Sozialraum erhalten und stärken.

Der Fonds, der pro Jahr mit 15.000 Euro ausgestattet ist, konzentriert sich somit auf kleine, wirkungsvolle Maßnahmen, die zur Belebung des Stadtzentrums beitragen. Bei den Mitteln
aus dem Verfügungsfonds handelt es sich um eine Projektförderung. Die Förderung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Der Zuschuss muss je Projektantrag mindestens 500 EUR betragen. Die maximale Förderhöhe je Maßnahme beträgt 5.000 Euro.

Vor allem investive und investitionsvorbereitende Projekte, die mindestens eine der Zielstellungen erfüllen, profitieren von der Förderung in Höhe von 50 Prozent:

  • Erhaltung, Entwicklung und Stärkung des Fördergebiets als attraktiven und belebten Wirtschafts- und Sozialraum
  • Erhalt und Stärkung der zentralen Funktionsvielfalt
  • Aufwertung des öffentlichen Raumes/ Verbesserung der Freiraumsituation zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität sowie der Erhöhung der Verweildauer für verschiedene Zielgruppen (Touristen, Familien, Senioren, Kulturschaffende, etc.)
  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, z. B. Schaffung und Verbesserung kleinerer innerstädtischer Grünbereiche
  • Stärkung und Verbesserung der Identität und der Imagebildung
  • Verbesserung der Services und Angebote im Bereich Tourismus und Freizeit Maßnahmen zur Stärkung und Belebung des Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsstandortes

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt transparent und nach klaren Kriterien. Es werden nur die Projekte gefördert, die den Zielen des Verfügungsfonds entsprechen und einen
nachweisbaren Nutzen für die Gemeinschaft haben. Für jede Förderung aus dem Fonds müssen zu 50 Prozent Eigenmittel eingebracht werden.

Interessierte können sich unter www.gardelegen.de/städtebauförderung über Richtlinien und Antragsverfahren informieren.

Kontakt: Wirtschaftsförderin Jessica Richter, Tel. 03907 716-218

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