Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein (Kartenführerschein) umgetauscht werden.
Als erstes sind alle Papierführerscheine dran. Wann es soweit ist, zeigt die nachstehende Tabelle. Die Umtauschfrist richtet sich nach dem jeweiligen Geburtsjahr.
Geburtsjahr | Umtausch bis zum: |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.07.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Wer bereits einen Kartenführerschein besitzt, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum befindet sich auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Ausstellungsjahr | Umtausch bis zum: |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Weitergehende Informationen befinden sich auf der Homepage des Altmarkkreises Salzwedel unter: “Wer Was Wo?/ Ihr Wegweiser bei den Behördengängen / Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein beantragen”.
Für den Umtausch benötigen Antragsteller ihren Führerschein, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und einen gültigen Personalausweis. Die Kosten für den Umtausch inklusive Direktversand an die Wohnadresse betragen aktuell 30,40 €.
Den alten Führerschein dürfen die Bürger/-innen nicht mehr benutzen, aber selbstverständlich behalten. Nach Ablauf der jeweiligen vorgenannten Fristen sind die alten Papiere ungültig. Wer dann immer noch damit unterwegs ist, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.
Termine können mit der Führerscheinbehörde über das Buchungsportal oder telefonisch über die Telefonnummern 03901 840 836/219/220 vereinbart werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit eine Terminanfrage per Mail an die info-fs@altmarkkreis-