Das Landesverwaltungsamt hat am 4. Juli 2025 die Haushaltssatzung und Haushaltsplanung 2025 genehmigt.
Ab dem 9. Juli 2025 kann der Haushalt vollzogen werden. Die seit Januar geltende vorläufige Haushaltsführung endet damit.
Geplant sind Investitionen in Höhe von 13,7 Millionen Euro. Diese können nun schrittweise umgesetzt werden. Der Haushaltsausgleich wurde durch eine Entnahme aus Rücklagen erreicht.
Zum Hintergrund
Die Haushaltssatzung 2025 und die Haushaltsplanung 2025 wurden im Kreistag am 23.06.2025 beschlossen und gingen am 24.06.2025 beim Landesverwaltungsamt als zuständige Genehmigungsbehörde ein. Der Haushaltsplan umfasste Erträge in Höhe von 168.975.375 Euro sowie Aufwendungen in Höhe von 177.712.143 Euro. Das dadurch entstehende Defizit von insgesamt 8.736.768 Euro wird durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen.
Als Auszahlung für Investitionen sind 13.671.751 Euro geplant, demgegenüber stehen Einzahlungen von 9.343.751 Euro. Genehmigungspflichtige Bestandteile des Haushaltes 2025 waren die Kreditermächtigung in Höhe von 4.328.000 Euro sowie die Verpflichtungsermächtigung für Folgejahre in Höhe von 7.540.000 Euro. Der Kredit zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit überschreitet die gesetzliche Grenze nicht und unterliegt somit nicht der Genehmigungspflicht.










