Altmark-Klinikum: Ab heute keine Testpflicht mehr

Symbolbild / Foto: Altmark Klinikum

Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle werden laut Bundesregierung weitere Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März ausgesetzt: In Krankenhäusern und Pflegeheimen soll es keine Testpflicht mehr geben. Das Tragen einer Maske bleibt nur noch für Besucherinnen und Besucher verpflichtend.

Das heißt: Neben den Besucherinnen und Besucher im Altmark-Klinikum sind auch ambulante Patient*innen, die z. B. die Radiologie oder die BG-Sprechstunde sowie die Arztpraxen des Fachärztlichen Zentrums aufsuchen, weiterhin angehalten eine FFP-2-Maske zu tragen.

Weiterhin hat der Schutz von vulnerablen Gruppen im Altmark-Klinikum Priorität, teilte das Krankenhaus mit. Daher werden stationär aufzunehmende Patientinnen und Patienten mit Symptomen einer respiratorischen Erkrankung bei der Aufnahme mit einem Schnelltest getestet, um bei einem positiven Testergebnis entsprechende Hygienemaßnahme begleitend zum Heilungsprozess zu ergreifen. Auch während des Aufenthaltes auf den Stationen wird auf die Entwicklung von Symptomen einer respiratorischen Erkrankung mit Schnelltestungen geachtet, um eine Verbreitung zu vermeiden.

Die täglichen Besuchszeiten von 15:00 bis 18:00 Uhr und die damit verbundenen Regelungen (Pro Patient – 1 Besucher*in – 1 Stunde) bleiben bis zum 7. April 2023 bestehen.