Altmarkkreis schränkt Wasserentnahme ein

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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit in den aufeinanderfolgenden Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 haben sich in den Oberflächengewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt.

Nach den milden und niederschlagsarmen Jahren wurde festgestellt, dass sich die Grundwasser- und Oberflächenwasserstände noch nicht erholt haben. Auch im Frühjahr 2022 ist bisher keine signifikante Besserung der Situation eingetreten.

Nach den derzeitigen Gegebenheiten ist anzunehmen, dass die Wasserstände weiterhin sinken werden. Eine Änderung der Situation ist daher nicht absehbar.

Demzufolge sind Wasserentnahmen durch technische Hilfsmittel, z. B. Pumpvorrichtungen, zu Bewässerungszwecken usw. im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs nicht mehr zulässig.

Dahingehend wird der Eigentümer- und Anliegergebrauch ab sofort entsprechend eingeschränkt. Jegliche Wasserentnahmen aus Brunnen in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr zur Bewässerung öffentlicher und privater Grünflächen sowie von Sportanlagen wie Rasen-, Tennis- oder Golfplätzen werden untersagt. Dies gilt auch für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen und für o. g. Bewässerungen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Es gilt zu berücksichtigen, dass nicht nur Ackerflächen, Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht sind, sondern auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen, die ohne Wasser nicht überleben können. Insbesondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist schnell die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts mehr übrig bleibt und dadurch große Schäden entstehen können.

Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben und Teiche) unterliegt einem gesetzlichen Verbot und bedarf daher nach den geltenden Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die vorher beim Altmarkkreis Salzwedel als untere Wasserbehörde zu beantragen ist.

Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in engen Grenzen, das heißt nur dann, wenn die Wasserentnahme noch unter den sogenannten Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- oder Anliegergebrauch am Gewässer fällt.

Der Altmarkkreis Salzwedel bittet alle Bürgerinnen und Bürger um einen sparsamen und nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser.