Betrüger am Telefon: Mehrere Schockanrufe abgesetzt und Enkeltrick angewandt

Symbolbild

Am Dienstag kam es im Altmarkkreis wieder zu Betrugshandlungen. So wurde eine 85jährige Frau von einer vermeintlichen Amtsperson angerufen und ihr mitgeteilt, dass ihre Tochter einen Unfall verursacht habe, bei dem ein Mensch gestorben sei. Die Tochter wäre deswegen festgenommen worden und könne nur gegen Kaution freigelassen werden. Die Frau übergab daraufhin eine Dreiviertelstunde später einem korpulenten Mann mit kurzen dunkelblonden Haaren an der Wohnungstür einen fünfstelligen Betrag in einer Tüte.

Einen ähnlichen Anruf mit unterdrückter Telefonnummer erhielt auch eine 72-Jährige. Der Frau wurde von einer angeblichen Staatsanwältin mitgeteilt, dass ihre Tochter bei einem Unfall einen Menschen getötet hat, jetzt in Untersuchungshaft wäre und ebenfalls nur gegen Kaution freikommen würde.

In diesem Fall wurde sich außer nach Bargeld auch noch nach Wertgegenständen erkundigt, die man pfänden könne. Das weckte jedoch das Misstrauen der Seniorin und sie verlangte ihre Tochter zu sprechen. Dies wurde ihr unter einem Vorwand verwehrt. Als die Seniorin schließlich Telefonnummer und Namen der vermeintlichen Staatsanwältin haben wollte, wurde das Gespräch beendet, so dass der Frau kein finanzieller Schaden entstand.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Folgen Sie nicht den Aufforderungen der Anrufer. Lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln oder unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Geben Sie am Telefon keine Details zu persönlichen oder finanziellen Verhältnissen preis.
  • Rufen Sie ihre tatsächlichen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.
  • Denken Sie daran: Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen werden Sie niemals telefonisch um die Aushändigung von Bargeldbeträgen oder Wertsachen bitten.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an Personen, die Sie nicht kennen.
  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung oder Ihr Haus.
  • Falls Sie einen solchen Anruf erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle, um den Vorfall zur Anzeige zu bringen.

In einem dritten fall erhielt eine 89-Jährige von einem angeblichen Verwandten ihrer Enkelin einen Anruf. Dieser gab an, bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden verursacht zu haben und nun dringend Geld zur Begleichung des Schadens zu benötigen.

Drei Stunden später übergab die Seniorin einem Mann mit dunkler Steppjacke und dunkler Hose, der vermeintlich von dem Verwandten geschickt wurde, einen fünfstelligen Geldbetrag. Erst später erkundigte sich die Frau bei ihrer Enkelin und bemerkte dann, dass sie betrogen wurde.

Die Polizei rät:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie frühestens für den kommenden Tag einen Gesprächstermin und überprüfen Sie die Angaben.
  • Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache.
  • Lassen Sie sich vom Anrufer die Telefonnummer geben und überprüfen Sie diese mit bereits bekannten Nummern. Rufen Sie die jeweilige Person unter der langen bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.