Das ist 2024 neu im Automobilbereich

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In Deutschland treten 2024 einige gesetzlichen Neuregelungen in Kraft, die den Automobilbereich betreffen, darauf weist die DEKRA hin.

CO2-Preis
Seit dem 1. Januar 2024 ist der CO2-Preis gestiegen: von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2. Ursprünglich waren 40 Euro geplant. Tanken und Heizen mit fossilen Energien könnten demnach in diesem Jahr noch teurer werden.

Führerscheintausch
Bis 19. Januar 2024 müssen alle Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, von den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 umgetauscht worden sein. Die Jahrgänge 1971 und später haben Zeit bis zum 19. Januar 2025.

Mautpflicht
Ab 1. Juli 2024 gilt eine Mautpflicht für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Nicht davon betroffen sind reine Wohnmobile, also Fahrzeuge, die vorrangig der Personenbeförderung dienen und somit nicht unter die Mautpflicht für Fahrzeuge des Güterverkehrs fallen. Dies gilt auch für Wohnmobile über 7,5 Tonnen.

Blackbox
Ab 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassen Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit einer Blackbox ausgestattet sein. Der Event Data Recorder (EDR), wie das Gerät offiziell heißt, wird in den Fahrzeugen installiert, zeichnet Fahrzeugdaten auf und kann nach einem Unfall ausgewertet werden. Das Auslesen der Daten erfolgt in aller Regel auf Anordnung eines Richters oder der Staatsanwaltschaft, wobei ein Unfall-Sachverständiger mit der Klärung des Unfallhergangs beauftragt wird.

Assistenzsysteme
Ab 7. Juli 2024 dürfen laut EU-Verordnung 2019/2144 zur allgemeinen Fahrzeugsicherheit nur noch Neufahrzeuge verkauft werden, die serienmäßig das intelligente Geschwindigkeitsassistenzsystem (Intelligent Speed Assistance), kurz ISA, aufweisen können. Dieses weist durch akustische Signale und Vibrationen auf Überschreitungen des Tempolimits hin. Darüber hinaus werden noch fünf weitere Assistenzsysteme Pflicht: Müdigkeits- und Aufmerksamkeitsassistent, Notbremsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent und Notfall-Spurhalteassistent. Zudem muss eine Schnittstelle für ein Alkolock eingebaut sein.

Alpine-Symbol
Ab 1. Oktober 2024 sind M+S-Reifen (für Matsch und Schnee) verboten. Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen dann nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol verwendet werden. Dieses besteht aus einem Berg und einer Schneeflocke. Ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro. Im Falle eines Unfalles können die Kosten wesentlich höher sein.