Energie-Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen 

Symbolbild / pixabay.com

Kleine und mittlere Unternehmen können jetzt die Energie-Härtefallhilfen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragen.

Das Land Sachsen-Anhalt ist mit einer finanziellen Ausstattung von etwa 10,8 Millionen Euro in dem Programm am 29.03.2023 gestartet. Insgesamt stellt der Bund dem Land Sachsen-Anhalt für dieses Programm Haushaltsmittel in Höhe von maximal 27 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit der „Energie-Härtefallhilfe I Sachsen-Anhalt 2023“ werden kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, deren Existenz durch die Energiekostensteigerungen 2022 gefährdet ist und die aufgrund von besonderen Fallkonstellationen unter den bestehenden Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind.

Die Förderung kann durch KMU (einschließlich Selbständige und Freiberufler im Haupterwerb) beantragt werden, die Strom und nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas – LPG) und leitungsgebundene Energieträger (Gas, Fernwärme) als Letztverbraucher nutzen.

Ob Unternehmen für das Zuschussprogramm antragsberechtigt sind? Klick hier: Energie-Härtefallhilfe Sachsen-Anhalt 2023 (002)

Fragen beantwortet Uwe Heuer vom Förder- und Finanzierungsservices:  Tel. 0391 568 99 40 / Mobil:  0170 4579961 / E-Mail: uwe.heuer@img-sachsen-anhalt.de

Informationen und Online-Antragstellung: Klick hier!