Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt ruft zur Einreichung von Projektanträgen für den Förderbereich „Touristische Infrastruktur“ auf.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Für gewerbliche Maßnahmen beträgt die Förderquote bis zu 35 % bei einer Förderhöchstsumme von 50.000 EUR.
Gefördert werden insbesondere:
· Maßnahmen zum Neu-, Um- und Ausbau von touristischen Dienstleistungseinrichtungen (Beherbergungseinrichtungen, Museen, Bootsanleger, Spielscheunen etc.),
· Informationszentren, Natur- und Lehrpfade, Rastplätze, Hinweistafeln sowie
· Maßnahmen zum Ausbau der Barrierefreiheit in der touristischen Infrastruktur.
Bis zum 16.09.2022 können die Anträge beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden.
Weitere Details: Merkblatt
Die Antragsunterlagen: Klick hier!
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