Höhere Bußgelder bei Verstößen

Foto: Hansestadt Gardelegen /Am 9. November tritt die Änderung des bundesweiten Bußgeldkataloges in Kraft.

Knöllchen werden in vielen Fällen ab nächster Woche teurer, denn am 9. November tritt die Änderung des bundesweiten Bußgeldkataloges in Kraft. Daher wird es auch in der Hansestadt Gardelegen teurer, wenn die Parkzeit überzogen oder die Parkscheibe nicht ins
Fahrzeug gelegt wurde, teilte die Hansestadt am 5. November mit.

„Es handelt sich um eine bundesgesetzliche Regelung, die die Verkehrsminister im April beschlossen haben und der der Bundesrat im Oktober zugestimmt hat. Wir haben keinen Spielraum und keinen Einfluss auf die Höhe der Verwarngelder“,
verdeutlicht Ordnungsamtsleiter Florian Kauer.

Er weist in diesem Zusammenhang noch einmal daraufhin, dass die Straßen angrenzend an den Rathausplatz Parkzone sind, wo das Parken ausschließlich in den gekennzeichneten Flächen mit Parkscheibe gestattet ist. Vor dem Ladengeschäft mit Fleischer und Bäcker am
Rathausplatz sind keine gekennzeichneten Parkplätze ausgewiesen. „Wir müssen da leider immer wieder abstrafen, wir haben keine andere Möglichkeit“, sagt Florian Kauer.

Ab Dienstag ist dort ein Verwarngeld von 25 statt 15 Euro fällig. Beim Parken in der Parkzone ohne Parkscheibe verdoppelt sich das Verwarngeld auf 20 Euro.

Diese Summe ist auch dann fällig, wenn die Parkscheibe nicht richtig eingestellt wurde oder die Parkzeit um 30 Minuten überzogen wurde. Halten und Parken auf dem Gehweg werden mit 50 beziehungsweise 55 Euro geahndet, bisher waren es 10 und 20 Euro. 55 Euro sind zudem fällig, wenn auf dem Grünstreifen geparkt wird.

Wer widerrechtlich einen Behindertenparkplatz nutzt, muss künftig 55 statt 35 Euro zahlen.